ImmoNews – Wohnfläche
04. November
Sowohl bei einem Immobilienverkauf als auch bei der Vermietung von Immobilien ist die Wohnfläche ein wichtiger Indikator. Sie ist ausschlaggebend für die Kaufpreisermittlung und der Grundstein für die Miethöhe.
Es gibt Unterschiede zwischen der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) und der Berechnung nach DIN 277.
Die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung ist verpflichtend für öffentlich geförderten Wohnraum. Sie ist aktuell auch die erste Wahl für alle anderen Wohnimmobilien und wird in den meisten Fällen angewandt.
Die Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277 ist eine Alternative für den freifinanzierten Wohnraum. Jedoch eher selten vertreten.
Wichtig ist: Die Wohnfläche umfasst nicht immer die tatsächlich vorhandene Fläche einer Wohnung oder eines Hauses. Nur bestimmte Räume werden laut Gesetzgebung zur Grundfläche gezählt, manche nur zu einem gewissen Prozentsatz.
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